⚙️ Gastgeber (Bewirtender) — wird gespeichert
Wird nur auf diesem Gerät gespeichert und bei jedem Beleg vorausgefüllt.
1. Belegfoto
2. Bewirtungsstätte
3. Anlass der Bewirtung *
Allgemeine Angaben wie „Geschäftsessen“ oder „Kundenpflege“ reichen dem Finanzamt nicht.
4. Bewirtete Personen
5. Beträge
Tipp: Trinkgeld am besten vom Personal auf der Rechnung quittieren lassen.
Gesamtbetrag
0,00 €
⚠️ Über 250 € brutto: Die Rechnung muss Name und Anschrift des Bewirtenden tragen — im Restaurant auf die Rechnung setzen lassen!
6. Unterschrift
Mit dem Finger unterschreiben — die elektronische Unterschrift ist beim digitalen Eigenbeleg zulässig.
Eigenbeleg nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG · Original-Beleg aufbewahren · Alle Daten bleiben auf diesem Gerät (V1 ohne KI-Auslesen)