Bewirtungsbeleg

Beleg fotografieren · Angaben ergänzen · PDF erzeugen

⚙️ Gastgeber (Bewirtender) — wird gespeichert

Wird nur auf diesem Gerät gespeichert und bei jedem Beleg vorausgefüllt.

1. Belegfoto

2. Bewirtungsstätte

3. Anlass der Bewirtung *

Allgemeine Angaben wie „Geschäftsessen“ oder „Kundenpflege“ reichen dem Finanzamt nicht.

4. Bewirtete Personen

5. Beträge

Tipp: Trinkgeld am besten vom Personal auf der Rechnung quittieren lassen.

Gesamtbetrag 0,00 €

6. Unterschrift

Mit dem Finger unterschreiben — die elektronische Unterschrift ist beim digitalen Eigenbeleg zulässig.

Eigenbeleg nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG · Original-Beleg aufbewahren · Alle Daten bleiben auf diesem Gerät (V1 ohne KI-Auslesen)