Gastgeber (Bewirtender) — wird gespeichert
Wird nur auf diesem Gerät gespeichert und bei jedem Beleg vorausgefüllt.
1. Belegfoto
Zuschnitt prüfen
Die vier Punkte auf die Ecken des Belegs ziehen, dann „Zuschneiden" tippen.
2. Bewirtungsstätte
3. Anlass der Bewirtung *
Allgemeine Angaben wie „Geschäftsessen“ oder „Kundenpflege“ reichen dem Finanzamt nicht.
4. Bewirtete Personen
Gespeicherte Personen — antippen zum Hinzufügen:
Personen werden beim Erstellen des PDFs automatisch für das nächste Mal gemerkt.
5. Beträge
Tipp: Trinkgeld am besten vom Personal auf der Rechnung quittieren lassen.
Gesamtbetrag
0,00 €
Über 250 € brutto: Die Rechnung muss Name und Anschrift des Bewirtenden tragen — im Restaurant auf die Rechnung setzen lassen!
6. Unterschrift
Mit dem Finger unterschreiben — die elektronische Unterschrift ist beim digitalen Eigenbeleg zulässig.
Eigenbeleg nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG · Original-Beleg aufbewahren · Daten bleiben auf diesem Gerät · Version 2.0